Markenbeschwerdeverfahren – „Gürzenich-Orchester Köln“ – keine geographische Angabe – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine Täuschungsgefahr – kein öffentliches Interesse an dem Untersagen der Benutzung – keine Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung – Erstattung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „soulhelp“ – Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen – Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders – Anmeldung für ein außerordentlich weites Spektrum von Waren und Dienstleistungen – Anmelder hat keinen eigenen, eine Nutzung ermöglichenden Geschäftsbetrieb – keine Widerlegung der Vermutung des generellen Benutzungswillens