Patentbeschwerdeverfahren – Anmelderbeschwerde und Wiedereinsetzung – “Lasergestütztes Fräsen” – solange eine Beschlussfassung, mit der eine Patentanmeldung zurückgewiesen werden soll, keine Wirksamkeit entfaltet hat, kann die Prüfungsstelle jederzeit wieder in ein früheres Stadium des Prüfungsverfahrens zurückkehren – hat eine Rechtsnachfolge stattgefunden und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Rechtsnachfolger keine Kenntnis von der Anmeldung oder deren Mängeln erhalten hat, so muss die Prüfungsstelle die Beanstandung von Mängeln wiederholen – Rechtsübergang aufgrund eines Hoheitsakts oder im Wege einer erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge; ; ;
Patentbeschwerdeverfahren – nicht mehr anhängige Anmeldung – Anmelder macht ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis an einer rückwirkenden Entscheidung über die Patentfähigkeit geltend – Entscheidung in der Sache