Markenbeschwerdeverfahren – „PLUSCARD“ – teilweise Rücknahme der „Anmeldung bzw. die Beschwerde“ – Wirkung – Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Netzanschluss-Tischgerät“ – Abzweigung eines Gebrauchsmusters – entstehendes Prioritätsrecht ist akzessorisch zum Prioritätsrecht der Stammanmeldung – kein Erfordernis einer nochmaligen Prioritätsbeanspruchung in der Abzweigungserklärung
(Anfechtung einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung durch den Vergütungsgläubiger; Erledigung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung aufgrund der Einkommensteuerfestsetzung bei einem Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG)