Markenbeschwerdeverfahren – fehlende eindeutige Erkennbarkeit der Person des Markenanmelders – Unzulässigkeit der Beschwerde – GmbH als Markenanmelderin, die bereits vor dem Anmeldungszeitpunkt wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde – keine Rechtsfähigkeit – keine Beteiligtenfähigkeit – Anforderungen an die Markeninhaberschaft sind nicht erfüllt
Markenbeschwerdeverfahren – fehlende eindeutige Erkennbarkeit der Person des Markenanmelders – Unzulässigkeit der Beschwerde – GmbH als Markenanmelderin, die bereits vor dem Anmeldungszeitpunkt wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde – keine Rechtsfähigkeit – keine Beteiligtenfähigkeit – Anforderungen an die Markeninhaberschaft sind nicht erfüllt
Markenbeschwerdeverfahren – fehlende eindeutige Erkennbarkeit der Person des Markenanmelders – Unzulässigkeit der Beschwerde – GmbH als Markenanmelderin, die bereits vor dem Anmeldungszeitpunkt wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde – keine Rechtsfähigkeit – keine Beteiligtenfähigkeit – Anforderungen an die Markeninhaberschaft sind nicht erfüllt
Patentbeschwerdeverfahren – „Verbindungssystem zum elektrischen Verbinden eines Drahtes und Verfahren zum Verbinden eines Drahtes mit einem Metallkörper“ – äußere Form von Änderungen in Anmeldungsunterlagen: Fettdruck und Textstreichung
Patentbeschwerdeverfahren – „Vorrichtung zum Prüfen und Kalibrieren von Kraftschraubern“ – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der dritten Jahresgebühr mit Verspätungszuschlag – zur Darstellung der Voraussetzungen
(Markenbeschwerdeverfahren – „Life Tech IP (Wort-Bild-Marke)“ – Anmelder stehen in einem Gemeinschaftsverhältnis nach §§ 741 ff. BGB – Beschwerdegebühr ist mehrfach zu entrichten – Beschwerde gilt als nicht eingelegt)
Markenbeschwerdeverfahren – „Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)“ – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35
Patentbeschwerdeverfahren – „Halbleitermodul mit diskreten Bauelementen“ – zum Zurückweisungsgrund der Nichtnennung der ermittelten Druckschriften – Erforderlichkeit der Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels