Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der einstweiligen Unterbringung gem § 126a StPO unzureichend substantiiert – angegriffene Entscheidungen erfüllen Anforderungen an die Begründung eines Unterbringungsbefehls – hinreichende Erheblichkeit der zu erwartenden Taten iSd § 63 StGB