Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen der Gefahr einer Corona-Infektion – Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung
Ablehnung eines eA-Antrags bzgl der Ratifizierung des „Übereinkommens zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ – Unzulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes bzw unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtete gegen ein infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot auf Grundlage der baden-württembergischen „Corona-Verordnung“ vom 17.03.2020 (juris: CoronaVV BW)
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen der Gefahr einer Corona-Infektion – Tenorbegründung: Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz sowie unzureichende Antragsbegründung