Ablehnung eines eA-Antrags zur Aussetzung verschiedener Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (juris: TabakerzG) sowie der Tabakerzeugnisverordnung (juris: TabakerzV) – strenger Prüfungsmaßstab im eA-Verfahren bzgl der Aussetzung einer Norm, mit der zwingende Vorgaben des Unionsrecht umgesetzt werden – hier: besonders schwerer, irreparabler Nachteil nicht hinreichend dargelegt
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Ablehnung der Rückverlegung eines aus Sicherheitsgründen in die JVA eines anderen Bundeslandes verlegten Strafgefangenen stellt nicht zwangsläufig einen „schweren Nachteil“ iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dar
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung sowie nachträgliche Mitteilung der Gründe einer ohne Begründung bekanntgegebenen eA – einstweilige Untersagung der Auslieferung eines Kroaten an Großbritannien – Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und Möglichkeit der Verwertung des Schweigens des Angeklagten gem § 35 CJPOA GBR