Anordnung der Auslagenerstattung zu einem Drittel (§ 34a Abs 3 BVerfGG) trotz teilweiser Verwerfung bzw Zurückweisung der Anträge in der Hauptsache – Gegenstandswertfestsetzung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von vier Spielhallen, deren Betrieb – unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagungsanordnungen – wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots nach § 42 Abs 1 des baden-württembergischen Landesglücksspielgesetzes (juris: GlSpielG BW) untersagt worden waren
Ablehnung des Erlasses einer eA: Versammlungsrechtliche Auflage zur örtlichen Beschränkung einer Versammlung begründet keinen schweren Nachteil, weil Versammlung räumlicher Nähe und in Sichtweite zum gewählten Ort stattfinden kann
Nichtannahmebeschluss: Anordnung begleiteten Umgangs (§ 1684 Abs 4 S 3 BGB) setzt mitwirkungsbereiten Dritten voraus – keine Anordnungskompetenz des FamFG gegenüber Jugendamt oder freien Jugendhilfeträgern zur Begleitung von Umgängen
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresse bzgl der Verlegung eines Strafgefangenen nach dessen Haftentlassung – Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung – unzureichende Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes durch fehlerhafte Auslegung des Rechtsschutzantrags gem § 114 Abs 2 S 1 StVollzG