Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen gröblichen und beharrlichen Verstoßes gegen eine Bewährungsauflage (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 3 StGB)
Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – hier: ausstehende fachgerichtliche Entscheidung über Anhörungsrüge