Bei Wechsel von Bachelor- zu grundständigem Diplomstudiengang keine analoge Anwendung des § 7 Abs. 1a BAföG, sondern verfassungskonforme Erweiterung des Förderungstatbestandes nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung hinsichtlich zweier gleichartiger Anlagemodelle: Anrechnung der Gewinne aus dem einen Geschäft auf den Zeichnungsschaden aus dem anderen Geschäft – Anrechnung von Vorteilen
Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beamten für vor 1992 geborene Kinder – annähernd gleichwertige Berücksichtigung in der Beamtenversorgung – Verfassungsmäßigkeit