Staatliches Sportwettenmonopol nur bei konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren zulässig; Trennung des aktiven Sports von der Vermittlung von Sportwetten
Schiedsspruch – Festlegung der Gesamtvergütung auf der Grundlage von Einzelleistungen – Bestimmung des Gesamtausgabenvolumens – Regelung zur Vermeidung von dessen Überschreitung – Ausnahmen müssen sich mit hinreichender Deutlichkeit aus Gesetz ergeben