(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme)
Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verfahrensmangel wegen unterlassener Hinzuziehung eines Sachverständigen; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
(Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust – Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen – § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. durch das JStG 2010)
(Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG – Keine Anwendung von § 42 AO bei Vorhandensein einer speziellen Missbrauchsbestimmung)
Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjektes als “anschaffungsnahe Herstellungskosten”
Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung – Klagebefugnis im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zur Gewerbesteuer nach Vollbeendigung einer Holding-KG