(Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG – Verhältnis zu § 255 HGB)
(Prüfung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – Unbeachtlichkeit des Zuflusses des Bezugs beim Gesellschafter – Keine grundsätzliche Bedeutung)