Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf fehlerhafte Ersatzzustellung: Bewusste Hervorrufung eines Irrtums über den tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Zustellungsadressaten; zielgerichtete Herbeiführung des Anscheins einer Wohnung
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Verfahrenseinstellung gem § 81 S 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992) trotz Betreibens des Verfahrens durch die Kläger – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Möglichkeit eines Antrags auf Berufungszulassung gem § 78 Abs 2 bis 4 AsylVfG 1992