Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: Zeitpunkt der Anrufung; Vornahme von zwei Verfahrensschritten; Anschriftenangabe zur Bewirkung der Klagezustellung; Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter des Beklagten
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Gabelschlüssel” – zur Bezeichnung des Einsprechenden – Erfordernis der zweifelsfreien Identität des Einsprechenden – Bezeichnung einer natürlichen Person mit üblichem/häufigem chinesischen Namen in einer chinesischen Millionenstadt – Erfordernis weiterer Angaben zur Identifizierung