Markenbeschwerdeverfahren – “M M BVG MetroLinien (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)” – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge – Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht – im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht