Patentbeschwerdeverfahren – „Elektromaschine mit Wasser- und Luftkühlung“ – Verletzung des rechtlichen Gehörs – geändertes Patentbegehren – kein weiterer Prüfungsbescheid – keine Anhörung – keine Gelegenheit für die Anmelderin, sich zu den Bedenken gegen die Patentfähigkeit der geänderten Ansprüche zu äußern
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots; Schlüssigkeit des Sachvortrags zur Begründung des Klageanspruchs; vorweggenommene Beweiswürdigung; Vorliegen eines neuen Beweisantritts im Berufungsverfahren; Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten; Hemmung der Verjährung durch Zustellung der Streitverkündung