Vertragsärztliche Versorgung – Berufsausübungsgemeinschaft – Anerkennung als Aufbaupraxis – Anspruch einer unterdurchschnittlich abrechnenden Praxis – Erreichung des Fachgruppendurchschnitts binnen fünf Jahren – Vorliegen eines Härtefalls
Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung – Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht