Patentbeschwerdeverfahren – Rechtspersönlichkeit der Anmelderin ist nach formwechselnder Umwandlung unverändert – Anmelderin hat als bisher Beteiligte zulässig Beschwerde eingelegt und bleibt auch nach späterer Umschreibung des Registers auf den Rechtsnachfolger am Verfahren beteiligt – entsprechende Anwendbarkeit des § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO im Anmeldebeschwerdeverfahren
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aussetzung eines Verfahrens über Ansprüche des Anlegers aus Prospekthaftung und vertraglicher Pflichtverletzung wegen eines Musterverfahrens
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aussetzung eines Verfahrens über Ansprüche des Anlegers aus Prospekthaftung und vertraglicher Pflichtverletzung wegen eines Musterverfahrens