Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Baden-Württemberg: Parteierweiterung nach einem Mahnverfahren in einer Verkehrsunfallsache auf den Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Anspruchsbegründung im Klageverfahren
(Zulässigkeit der Untätigkeitsklage eines ambulanten Pflegedienstes – Anspruch auf Entscheidung über Widersprüche eines verstorbenen Empfängers von Hilfe zur Pflege – Anspruchsübergang gem § 19 Abs 6 SGB 12 – Unterbrechung des Vorverfahren – Klärung der Rechtsnachfolge im Zwischenverfahren)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf vorbeugende Schuldnerberatung vor Eintritt von Hilfebedürftigkeit – keine vorbeugenden Leistungen nach SGB 12
Sozialhilfe – kein Übergang des Anspruchs auf Übernahme der Pflegekosten auf ambulanten Pflegedienst nach Tod des Pflegebedürftigen – Rechtfertigung der Ungleichbehandlung – Kostenfreiheit des Verfahrens für den Rechtsnachfolger