Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Strafgefangenen aufgrund des Fehlverhaltens Dritter nur unter besonderen Voraussetzungen – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG sowie von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Verlegung eines Strafgefangenen aufgrund Zerrüttung des Verhältnisses zwischen Betroffenem und Anstaltsarzt, wenn die Zerrüttung auf jahrelanger Falschbehandlung durch diesen beruht – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs durch “Leerlaufenlassen” der Rechtsbeschwerde
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Strafgefangenen bei einer mit einer Entkleidung verbundenen körperliche Durchsuchung – Zulässigkeit stichprobenartiger Kontrollen auch persönlich unverdächtiger Gefangener (hier: gem Art 91 Abs 2 S 1 Alt 2 StVollzG BY), jedoch nur bei Möglichkeit der Abweichung im Einzelfall – zudem vorliegend Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz