Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch eine qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers – hier: Übergang der Arbeitsverhältnisse von nichtwissenschaftlich beschäftigten Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg durch § 3 Abs 1 S 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg vom 16. Juni 2005 ( juris: GießenuaUniKlinErG HE 2005) – zu den Voraussetzungen von einem Vorabentscheidungsersuchen iSv AEUV Art 267 Abs 3 abzusehen – Verpflichtung des Gesetzgebers bis spätestens 31.12.2011 eine Neuregelung zu treffen
(Vertragspsychotherapeutische Versorgung – Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag – Zulässigkeit der Bedingung der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit in Hauptbeschäftigung auf 26 Wochenstunden – Gegenstand von Anfechtungsklagen – Beschäftigungsverhältnisse iS des § 20 Abs 1 S 1 Ärzte-ZV – Zur-Verfügung-Stehen in erforderlichem Umfang – Verfassungsmäßigkeit)
Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der Inanspruchnahme des Bedrohten auch bei Gefährdung von Häftlingen durch Dritte – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Geltendmachung der Grundrechtsverletzung vor den Fachgerichten – hier: Auferlegung von Beschränkungen gegenüber einem Untersuchungshäftling gem § 13 StPOEG iVm § 119 Abs 2 StPO aF bei Bedrohung durch Mitgefangene
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerätes eines Sicherungsuntergebrachten, dessen Sehkraft eingeschränkt ist – Verletzung der Rechtsschutzgarantie iVm der Gewährleistung körperlicher Unversehrtheit sowie der Informationsfreiheit – Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch ungerechtfertigte gerichtliche Verweigerung einer Sachentscheidung
Nichtannahmebeschluss: Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem § 63 StGB Untergebrachten im Hinblick auf Telefonkosten – keine Pflicht der Anstalt zur Vorlage einer Bilanzabrechnung der vom Betrieb eines Patiententelefons verursachten Kosten – hier zudem keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie bei unterlassener Umdeutung eines eindeutig formulierten Klageantrags