(Betrag aus der Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG als Teil des laufenden Gesamthandsgewinns; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Vollbeendigung einer Personengesellschaft, deren Klagebefugnis ausnahmsweise allein auf Schutz der eigenen steuerrechtlichen Sphäre beruht; prozessuale Rechtsnachfolge)
Berücksichtigung von Restitutionsgründen in der Revisionsinstanz; Vertretung widerstreitender Interessen bei anwaltlicher Berufsausübung: Dieselbe Sache, Hinweis- und Aufklärungspflicht; Befreiung von Verschwiegenheitspflicht