Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft: Pflicht der Gesellschafter zur Erstattung der zu Lasten der Insolvenzmasse einbehaltenen Kapitalertragsteuer
Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden Ehegatten und kein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) für ein zum Gesamtgut von Ehegatten gehörendes Grundstück