Grundsätzlich kein gewerbesteuerbarer Gewinn bei Veräußerung eines Anteils an einer nur wegen ihrer gewerblichen Prägung gewerbliche Einkünfte erzielenden Grundstücksgesellschaft – Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Anteilen an vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaften