Markenbeschwerdeverfahren – „Hiffenmark“ und „Fränkisches Hiffenmark“ – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – fehlt die Antragsbefugnis des Antragstellers, so kann die Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten geographischen Angaben und der geschützten Ursprungsbezeichnungen ausnahmsweise unterbleiben – ‚Ansehen’ kann eine Eigenschaft des Erzeugnisses darstellen und die Antragsbefugnis eines Einzelantragstellers begründen – Ansehen des Erzeugnisses muss nachgewiesen sein