Eilrechtsschutz, Ausländerrecht, Verpflichtung zur Vorsprache bei der Auslandsvertretung, Androhung der zwangsweisen Vorführung bei der Auslandsvertretung, Unbestimmtheit der Androhung, Prozesskostenhilfe (teilweise bewilligt)
Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung
Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung
Eilrechtsschutz, Ausländerrecht, Verpflichtung zur Vorsprache bei der Auslandsvertretung, Androhung der zwangsweisen Vorführung bei der Auslandsvertretung, Unbestimmtheit der Androhung, Prozesskostenhilfe (teilweise bewilligt)
Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung