Unzulässiger Feststellungsantrag im Rahmen eines Verfahrens der Meinungsverschiedenheit: Keine Zuständigkeit zur Entscheidung über unterschiedliche Rechtsauffassungen
Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Rechtsanwaltsgebühr, Erledigungsgebühr, Änderung der behördlichen Vollzugspraxis, Erledigung der Rechtssache durch Teilabhilfe, kein besonderes Mitwirken des Antragstellerbevollmächtigten, kein nachhaltiges Einwirken auf Antragstellerin auf Zustimmung zur gütlichen Streitbeilegung bei Teilerfolg, anwaltliche Tätigkeiten bereits durch Verfahrensgebühr abgedeckt