Untersagung der Haltung von Hunden, konkrete Gefahr für die Gesundheit von Menschen, dauerhafte und hartnäckige Weigerung, (bestandskräftigen) sicherheitsbehördlichen Anordnungen zur Haltung der Hunde nachzukommen, mehrfache erfolglose vollstreckungsrechtliche Durchsetzung der Anordnungen mit Zwangsgeldern, Ungeeignetheit als Hundehalter, Verhältnismäßigkeit der Anordnung, besondere Belastungen durch Wegnahme und Unterbringung der Hunde im Tierheim