§ 27 VersAusglG – keine Pflicht zum Abschluss einer Verrechnungsabrede bei beamtenrechtlicher Versorgung einerseits und Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits
Kein Rechtsmissbrauch, wenn in einem Bebauungsplanverfahren lediglich ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung ausgelegt wird, nicht aber das entsprechende Gutachten
Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, Unterhaltung eines Gewässers dritter Ordnung, öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch, Dimensionierung von Entwässerungsanlagen, Anordnungsgrund (verneint)