Erfolgreicher Antrag des Nachbarn nach § 80a Abs. 3 VwGO: Das Maß der baulichen Nutzung in einem (Änderungs-)Bebauungsplan war drittschützend („subjektiv-rechtlich aufgeladen“)
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen mit unangemessen verkürzter Auslegungsfrist zu Stande gekommenen Bebauungsplan, der zudem hinsichtlich der Festsetzungen der baulichen Höhe nicht hinreichend bestimmt ist und an einem Ermittlungs- und Bewertungsdefizit leidet.
Erfolgreicher Antrag des Nachbarn nach § 80a Abs. 3 VwGO: Das Maß der baulichen Nutzung in einem (Änderungs-)Bebauungsplan war drittschützend („subjektiv-rechtlich aufgeladen“)
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen mit unangemessen verkürzter Auslegungsfrist zu Stande gekommenen Bebauungsplan, der zudem hinsichtlich der Festsetzungen der baulichen Höhe nicht hinreichend bestimmt ist und an einem Ermittlungs- und Bewertungsdefizit leidet.
Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, Fußballspiel, begehrte Ausnahme für die Zulassung von 3.000 Zuschauern im Stadion statt 1.000 Zuschauer, keine Ausnahmegenehmigung, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür