Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung – Zum Begriff der „wesentlichen Nachteile“ bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift – Keine Bindung nach § 31 ABs. 1 BVerfGG
Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Kind bezogenen Gründen; Beurteilung einer überobligationsmäßigen Belastung im Rahmen der Verlängerung des Betreuungsunterhalts; Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen Abfindung bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Tanzverbot am Karfreitag – Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei Möglichkeit der Beschwerde zum VGH – zudem mangels besonders schweren Nachteils keine Vorabentscheidung gem § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG geboten