Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „il Punto“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – zur Kostenauferlegung: ausführliche Behandlung der vorgebrachten Löschungsgründe seitens der Markenabteilung – keine neuen Argumente und Belege im Beschwerdeverfahren – die Frage nach Umfang und Grenzen von Kostenerstattungsansprüchen wird auch vom Justizgewährungsanspruch beeinflusst