Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Markenbeschwerdeverfahren – “Münchner Weißwurstsenf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter des gleichen Lebensmittels – zum Antrag eines einzigen Erzeugers und der Gleichstellung mit einer Vereinigung – zum Tatbestandsmerkmal ‚Ansehen’ – bei fehlender Antragsbefugnis bedarf der Antrag keiner Veröffentlichung;
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Markenbeschwerdeverfahren – “Münchner Senf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter des gleichen Lebensmittels – zum Antrag eines einzigen Erzeugers und der Gleichstellung mit einer Vereinigung – zum Tatbestandsmerkmal ‚Ansehen’ – bei fehlender Antragsbefugnis bedarf der Antrag keiner Veröffentlichung;
Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement; Anschreiben des Dienststellenleiters; Antwortschreiben des Beschäftigten; Personalvertretungen im Bereich der Länder; Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Patentbeschwerdeverfahren – “Farbontologie” – alle Fremdsprachen übergreifende einheitliche Farbcodierung – Möglichkeit der sprachübergreifenden Recherche in Datenbeständen – Verfahren für gedankliche Tätigkeiten als solche – keine Erfindung
Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung – Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs – Bilanzänderung – Bilanzierungswahlrecht bei öffentlichen Investitionszuschüssen
Markenbeschwerdeverfahren – “Altbayerischer Senf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zu einzelnen Tatbestands-Voraussetzungen der VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter gleicher Lebensmittel – genaue Definition des ‚geografischen Gebiets’ erforderlich – ‚Ansehen’: Nachweis einer konkreten Qualitätserwartung des Verkehrs erforderlich – nach Veröffentlichung des Antrags erfolgte Änderungen der Spezifikation erfordern vor der Entscheidung keiner erneuten Veröffentlichung