Erfolglose Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bzgl. einer Baugenehmigung mangels Verstoßes gegen drittschützende Normen
Dublin III-Verfahren: Eine Rückführung nach Griechenland ist zulässig für eine gesunde, arbeitsfähige, nicht vulnerable und allein reisende Asylbewerberin, die nur für sich selbst verantwortlich sind
Drittstaatenverfahren: Der Eilantrag gegen die Abschiebung nach Rumänien, wo internationaler Schutz gewährt wurde, ist erfolgreich, weil für die Eltern der minderjährigen Antragstellerin ein Abschiebungshindernis vorliegt