Einstweiliger Rechtsschutz, Antrag einer Schule auf Erteilung einer Ausnahme von der für Schüler und Schülerinnen geltenden Maskenpflicht, Kein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
Abschiebungsanordnung nach Frankreich (nach erfolglosem Erstasylverfahren in Deutschland und anschließendem erfolglosen Zweitasylverfahren in Frankreich und nunmehr weiteren Asylanträgen in Deutschland), Übernahmebereitschaft nach Art. 18 Abs.1 Buchst. d) Dublin III-VO belegt eine Ablehnung des Asylantrags in der Sache (nicht im Dublin-Verfahren) im aufnahmebereiten Staat, Wiederaufnahmeverfahren nach Art. 23, 18 Abs. 1 Buchst. d) Dublin III-VO für dritten Asylantrag – Aufnahmeverpflichtung des Staates, der über zweiten Asylantrag in der Sache entschieden hat
Universität A., Humanmedizin, 1. Fachsemester Vorklinik, Gehörsrüge, Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, innerkapazitäre Zulassung, außerkapazitäre Zulassung