Erfolgloser Antrag, der Ausländerbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, einstweilen von der Durchsetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung in die Ukraine abzusehen
Nachbarklage gegen Geländeauffüllung, keine gebäudegleiche Wirkung der Aufschüttung, keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots mangels nachteiliger Veränderung des Gewässerabflusses, etwaige planabweichende Bauausführung lässt Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung unberührt