Zur Frage eines (konventionsrechtlichen) Rechts auf mündliche Verhandlung anlässlich einer Beschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Ablehnung eines Eilantrags gegen eine naturschutzrechtliche Unterlassungs- und Duldungsanordnung zum Biotop- und FFH-Gebietsschutz, Verfassungsmäßigkeit des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG auch unter dem Aspekt der hinreichenden Bestimmtheit des gesetzlichen Begriffs „Pfeifengraswiesen“
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis, Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat auf einen Wohnsitzverstoß, Obliegenheit des Fahrerlaubnisinhabers zu näheren Angaben hinsichtlich seines Aufenthalts im Ausstellungsmitgliedstaat