Keine Antragsberechtigung des Trägers, der für einen geschiedenen Ehegatten Sozialleistungen erbringt, auf Abänderung des Wertausgleichs gem. § 51 VersAusglG
(Nichtzulassungsbeschwerde – mangelnde Darstellung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – Alterssicherung der Landwirte – fehlende Wartezeit aufgrund § 90 Abs 1 S 1 ALG – kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung – kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot)