Markenbeschwerdeverfahren – “MAN AT WORK” – Bundespatentgericht entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren – zur Wahrung des rechtlichen Gehörs – keine Unterscheidungskraft
Nichtannahmebeschluss: Arbeitspflicht von Strafgefangenen – unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Auseinandersetzung mit fachgerichtlicher Rspr