(Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des Vorliegens eines eigenen Hausstandes im elterlichen Haus – Bindung an die Tatsachenwürdigung des FG – Verhältnis von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)
Krankenversicherung – Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung – Unschädlichkeit einer vorzeitigen Auszahlung – Unerheblichkeit der Finanzierung der Beiträge durch den Versicherten – Nichtzulassungsbeschwerde – Bezeichnung einer Divergenz – Zitierung von Urteilspassagen und Orientierungssätzen
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 07.08.2014 VI R 57/12 – Lohnzahlung Dritter – „Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten“ nur bei zweckbestimmter Verknüpfung von Vergütung und Tätigkeitsdauer)