Nichtannahmebeschluss: Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß – keine Verletzung der Berufsfreiheit bzw der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit betroffener Unternehmen – zudem keine Verletzung des Gleichheitssatzes – Beiträge zur Insolvenzsicherung als nichtsteuerliche Abgabe (Sonderabgabe) zulässig – keine Bedenken gegen Rechtsanwendung im Ausgangsverfahren
Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberleistungen nach der Abtretung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer – Anlaufhemmung gegenüber dem Arbeitnehmer durch Anzeige des Arbeitgebers
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. Juli 2012 VI R 11/11 – Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberleistungen nach der Abtretung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer)