Nichtannahmebeschluss: Kündigung eines Arbeitnehmers wegen rassistisch diskriminierender Beleidigung eines Arbeitskollegen verletzt nicht Art 5 Abs 1 S 1 GG (Meinungsfreiheit) – Verfassungsbeschwerde bereits nicht hinreichend substantiiert begründet – zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verwerfung einer Beschwerde gegen Wertfestsetzung mit der Begründung, sie sei „ausschließlich im Interesse und auf Weisung der Rechtsschutzversicherung“ eingelegt worden, verletzt Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)