(Arbeitslosengeld II – Mehrbedarf gem § 21 Abs 4 SGB 2 nur bei Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB 9 – allgemeine Beratungs- und Betreuungsleistungen durch den Grundsicherungsträger – Inhalt und Schwerpunkt einer Psychotherapie als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation)
Gesetzliche Unfallversicherung – Übergangsleistung – Entschließungs- und Auswahlermessen – Prävention – zukunftsgerichtete Leistung – keine rückwirkende Leistungserbringung nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums – fehlende Schadensersatzfunktion – Beginn der Fünf-Jahres-Frist
(Teilhabe am Arbeitsleben – Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld – Unterbrechung des Dreimonatszeitraums des § 51 Abs 4 SGB 9 durch Beschäftigungsaufnahme – wiederholter Eintritt der Arbeitslosigkeit – Neuentstehung – Statthaftigkeit der Berufung)
Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Anschlussheilbehandlung – Erstattungsanspruch eines Rehabilitationsträgers – kein Ausschluss von Leistungen zur Teilhabe während der Passivphase eines Altersteilzeit-Blockmodells
Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Erstattungsanspruch eines Rehabilitationsträgers – kein Ausschluss von Leistungen zur Teilhabe während der Passivphase eines Altersteilzeit-Blockmodells