(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.03.2011 I R 23/10 – Besteuerungsrecht für Vergütungen eines Delegierten einer Schweizerischen Kapitalgesellschaft (Mitglied des Verwaltungsrates) – Beschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs von Art. 16 DBA-Schweiz 1992 – Rechtsgrund für die Zahlung einer Vergütung bei geschäftsführender als auch geschäftsführungsüberwachender Funktion – Wegfall der Bindung an die Würdigung des FG – Einheitlichkeit der Kostenentscheidung bei nur teilweiser Zurückverweisung)
(Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu befriedigende) Masseverbindlichkeit – Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO – Begleichung der auf Neuerwerb anfallenden Einkommensteuer aus insolvenzfreiem Vermögen)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung)
Keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – keine Beschränkung des Vorbehalts der Nachprüfung durch Hinweise zu fehlenden Unterlagen – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren
Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der Altersteilzeit – Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei