(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.10.2020 VI R 11/18 – Berufshaftpflichtversicherung einer Sozietät zugunsten ihrer angestellten Rechtsanwälte kann teilweise zu Arbeitslohn führen)
Elterngeld – Einkommensermittlung – nichtselbstständige Erwerbstätigkeit – Provision – sonstige Bezüge – laufender Arbeitslohn – Steuerrechtsakzessorietät – weitere Entgeltbestandteile – Zahlungszeitraum für das Grundgehalt maßgebend – gleichbleibende Höhe nicht entscheidend – Nach- oder Vorauszahlungen bei umsatzbezogenen Provisionen – Einordnung im Lohnsteuerabzugsverfahren – Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers – Bindung der Beteiligten im Elterngeldverfahren bis zum Einkommensteuerbescheid – Wegfall der Bindungswirkung – nachgelagerte Prüfung der Elterngeldbehörde – greifbare Anhaltspunkte – absehbares Ende der Bindung schon bei Abgabe der Einkommensteuererklärung – vorläufige Zahlung von höherem Elterngeld – Korrekturmöglichkeiten nach bestandskräftig abgeschlossenem Elterngeldverfahren – nachträglicher Neufestsetzungsantrag durch den Elterngeldberechtigten – Prüfung der nachträglichen Korrektur durch die Elterngeldbehörde