Besetzung eines Dienstpostens im BND; interne Stellenausschreibung; Bewerbung eines schwerbehinderten Soldaten; Soldaten im BND; militärische Auslandsaufklärung; Rahmenvereinbarung zwischen Bundesministerium der Verteidigung und Bundeskanzleramt
Keine Berücksichtigung einer tatsächlich nicht benutzten Verbindung als „offensichtlich verkehrsgünstigere“ Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Pauschalierung dient der Vereinfachung
„Offensichtlich verkehrsgünstigere“ Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten – Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse