Gesetzliche Unfallversicherung – Betriebsweg – Antrittsort: von zu Hause – unmittelbarer Beginn mit einer versicherten Tätigkeit – konkrete Anordnung des Arbeitgebers – sachlicher Zusammenhang – Unterbrechung – Vorbereitungshandlung – Abholen der Autoschlüssel – Rückruf aus dem Urlaub
Anspruch auf tarifliche Auslösung – Begriffe der „Außenarbeitsstelle“ und „Dienstreise“ iSd. § 6 des Lohntarifvertrags für das Installateur- und Heizungsbauer-, Klempner-, Behälter- und Apparatebauer-Handwerk im Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Dezember 2015