Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Bewährungsauflagen – Arbeitsauflage gem § 56b Abs 2 Nr 3 StGB nur bei Festsetzung einer Frist zur Erfüllung hinreichend bestimmt – hier: Verletzung der Art 2 Abs 2 S 2, 104 Abs 1 GG durch Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine ohne Fristende verhängte Arbeitsauflage
Adhäsionsentscheidung: Erfordernis einer weitergehenden Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei sehr niedrig festgesetzten Schmerzensgeldbeträgen; Entscheidung über einen Adhäsionsantrag bei Verwerfung der Revision durch Beschluss
Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige: Zuständigkeitsbestimmung durch einen obersten Gerichtshof des Bundes; Bindungswirkung einer rechtskräftigen Rechtswegverweisung