Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Kapitalleistungen aus als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherungen, deren Beiträge von einem Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt wurden
Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L – Ermessen bei der Stufenzuordnung bei Einstellung zur Deckung des Personalbedarfs – Kostenentscheidung bei geringfügiger Zuvielforderung